Kostenerstattungs-Assistent

Schritt für Schritt zur Kostenerstattung

Ihr Begleiter durch das Kostenerstattungsverfahren

Dieser Assistent führt Sie geordnet durch die einzelnen Phasen, vom ersten Schritt bis zu den fertigen Unterlagen. So vermeiden Sie typische Fehler und sammeln alles, was Ihre Krankenkasse für die Prüfung braucht.

Ist die Kostenerstattung für mich der richtige Weg?

Die Kostenerstattung passt in der Regel, wenn diese Punkte zutreffen:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Eine Psychotherapie ist bei Ihnen zeitnah erforderlich; das hält das PTV 11 aus der psychotherapeutischen Sprechstunde fest.
  • Sie haben in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen Therapieplatz mit Kassensitz gefunden oder suchen aktuell danach.
  • Sie möchten die Behandlung bei einer approbierten Praxis ohne Kassensitz beginnen.

Trifft ein Punkt nicht zu, ist die Kostenerstattung möglicherweise nicht der passende Weg. Ein Erstgespräch hilft Ihnen dann bei der Klärung.

Was bedeutet das für meine Kosten?

In der Kostenerstattung schließen Sie einen privaten Behandlungsvertrag; die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung (GOÄ/GOP) ab. Mit einer Abtretungsvereinbarung rechnet die Praxis in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

Eine vollständige Übernahme ist nicht garantiert; je nach Kasse und Steigerungssatz kann ein Eigenanteil verbleiben. Bei einer Gruppentherapie wird je Teilnehmerin oder Teilnehmer abgerechnet. Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie auf Wunsch vorab.

Akute Krise? Soforthilfe anzeigen
Dieser Assistent ist nicht für akute Krisen gedacht. Wenn Sie sich akut gefährdet fühlen oder sofort Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117, eine psychiatrische Rettungsstelle oder den Berliner Krisendienst. Der Berliner Krisendienst ist nach eigener Darstellung rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Geht es um eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie?

  1. 1PTV 11 einholen
  2. 2Dringlichkeit und Konsiliarbericht
  3. 3Suche dokumentieren
  4. 4Antrag und Versand

Phase 1 von 2

Phase 1

Das PTV 11 einholen

Das PTV 11 ist der erste und einer der wichtigsten Schritte. Sie erhalten es in einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen Praxis. Das Formular hält fest, ob und wie dringlich eine Psychotherapie angezeigt ist. Ohne dieses Formular kann das Verfahren nicht starten.

Worauf es ankommt: der Dringlichkeitscode. Bitten Sie in der Sprechstunde ausdrücklich darum, dass auf dem PTV 11 ein Dringlichkeitscode vermerkt wird und die Punkte „ambulante Psychotherapie” sowie „zeitnah erforderlich” angekreuzt sind. Ohne Dringlichkeitscode wird ein Antrag auf Kostenerstattung fast immer abgelehnt. Sinnvoll ist es außerdem, die gewünschte wöchentliche Frequenz im Freitextfeld zu vermerken.
Ihr Stand

Sehr gut. Damit ist Phase 1 erledigt. Weiter geht es mit Phase 2.

So bekommen Sie einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde, am einfachsten online über den Patientenservice 116117:

Hinweis: Die folgenden drei Ansichten sind nur Beispielbilder zur Orientierung. Hier können Sie nichts eingeben. Ihre Postleitzahl geben Sie erst auf der Seite der 116117 ein.

Beispiel
116 117
Suchgebiet (PLZ)z. B. 10115
Weiter
1. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie auf Weiter.
Beispiel
116 117Fachrichtung auswählen
Hausarzt Psychotherapeutische Sprechstunde Erwachsene Termine anzeigen › Psychotherapeutische Sprechstunde Kinder und Jugendliche
2. Wählen Sie Psychotherapeutische Sprechstunde Erwachsene.
Beispiel
116 117Allgemeiner Hinweis
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein einmaliger Termin zur Abklärung. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf einen Therapieplatz. Ich habe diesen Hinweis gelesen
3. Bestätigen Sie den Hinweis und buchen Sie einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde.

In der Sprechstunde wird geklärt, ob und wie dringlich eine Psychotherapie angezeigt ist. Dort erhalten Sie das PTV 11. Eine Sprechstunde ist noch kein laufender Therapieplatz.

Falls online kein Termin frei ist, erreichen Sie den Patientenservice auch telefonisch unter 116117.