Ihr Begleiter durch das Kostenerstattungsverfahren
Dieser Assistent führt Sie geordnet durch die einzelnen Phasen, vom ersten Schritt bis zu den fertigen Unterlagen. So vermeiden Sie typische Fehler und sammeln alles, was Ihre Krankenkasse für die Prüfung braucht.
Dieser Assistent ersetzt keine Rechts- oder Leistungsberatung und keine ärztliche Beurteilung. Über die Kostenerstattung entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Es wird keine Kostenübernahme zugesagt.
Ist die Kostenerstattung für mich der richtige Weg?
Die Kostenerstattung passt in der Regel, wenn diese Punkte zutreffen:
Sie sind gesetzlich krankenversichert.
Eine Psychotherapie ist bei Ihnen zeitnah erforderlich; das hält das PTV 11 aus der psychotherapeutischen Sprechstunde fest.
Sie haben in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen Therapieplatz mit Kassensitz gefunden oder suchen aktuell danach.
Sie möchten die Behandlung bei einer approbierten Praxis ohne Kassensitz beginnen.
Trifft ein Punkt nicht zu, ist die Kostenerstattung möglicherweise nicht der passende Weg. Ein Erstgespräch hilft Ihnen dann bei der Klärung.
Was bedeutet das für meine Kosten?
In der Kostenerstattung schließen Sie einen privaten Behandlungsvertrag; die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung (GOÄ/GOP) ab. Mit einer Abtretungsvereinbarung rechnet die Praxis in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Eine vollständige Übernahme ist nicht garantiert; je nach Kasse und Steigerungssatz kann ein Eigenanteil verbleiben. Bei einer Gruppentherapie wird je Teilnehmerin oder Teilnehmer abgerechnet. Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie auf Wunsch vorab.
Akute Krise? Soforthilfe anzeigen
Dieser Assistent ist nicht für akute Krisen gedacht. Wenn Sie sich akut gefährdet fühlen oder sofort Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117, eine psychiatrische Rettungsstelle oder den Berliner Krisendienst. Der Berliner Krisendienst ist nach eigener Darstellung rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Geht es um eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie?
Eine reine Kostenerstattung nur für Gruppentherapie ist schwerer durchsetzbar. Sobald ein Gruppenplatz erreichbar ist, auch eine über die Terminservicestelle vermittelte Gruppen-Probatorik, kann der Anspruch entfallen. Tragfähig vor allem, wenn für Sie real kein Gruppenplatz erreichbar ist. Häufig sinnvoller: zuerst die Einzeltherapie beantragen und die Gruppe später als Kombination ergänzen.