Kinderschutz Berlin: Insoweit erfahrene Fachkraft

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a, 8b SGB VIII ist in Deutschland die beratende Person zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Im § 4 KKG wird der Rahmen für Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung gesetzt.

Kinderschutzfachkraft Berlin

B.Sc. Psychologe Burak Inkaya zertifizierte IseF 

+49 (0) 151 66778801

Als insofern erfahrene Fachkraft für Kinderschutz in Berlin berate ich Sie in Fällen mit "gewichtigen" Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Mein Schwerpunkt liegt dabei im interkulturellen Dialog zwischen Institution und sorgeberechtigten Personen.

 
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Grundgesetz Artikel 6

 

Wer braucht Beratung von einer Kinderschutzfachkraft?

Sind Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung gegeben, ist der Schritt zur Kinderschutzfachkraft ratsam. Das können z.B. freie Träger, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen oder auch öffentliche Träger sein, die sich eine externe Expertise einholen wollen.

 
 

„Gewichtige“ Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Anhaltspunkte für Fachkräfte zur besseren Erkennung von Gefährdungssituationen sind im Wesentlichen im Erleben und Handeln des jungen Menschen zu suchen sowie in der Wohnsituation, der Familiensituation, dem elterlichen Erziehungsverhalten, der Entwicklungsförderung, traumatisierenden Lebensereignissen sowie im sozialen Umfeld.

Sie müssen in der Anwendung altersspezifisch betrachtet werden. Auf die besondere Situation (chronisch) kranker und behinderter Kinder ist Rücksicht zu nehmen. Eine große Rolle spielt auch die Fähigkeit und Bereitschaft der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zur Problemeinsicht, Mit-wirkungsbereitschaft und der Motivation, Hilfe anzunehmen.


 

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