Grundlagen

Was ist eine insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)?

Die insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF) nach § 8a/8b SGB VIII ist die beratende Person zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. § 4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz) setzt den Rahmen für Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger.

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”, Grundgesetz Artikel 6

Anwendungsbereiche

Wer ISEF-Beratung in Anspruch nehmen kann

Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist der Schritt zur ISEF ratsam. Folgende Träger und Fachkräfte können beraten werden:

Freie Träger

Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, z.B. Träger nach SGB VIII, freie Wohlfahrtsverbände, Träger ambulanter Hilfen.

Schulen und Kitas

Pädagogische Fachkräfte aus Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die Anhaltspunkte für Gefährdung wahrnehmen.

Kinder- und Jugendfreizeit

Sportvereine, Jugendzentren, Freizeiteinrichtungen. Geheimnisträger nach §4 KKG.

Öffentliche Träger

Jugendämter, Bezirksverwaltungen, kommunale Stellen, die externe Expertise einholen wollen.

Therapeut:innen und Berater:innen

Psychotherapeutische Praxen, Beratungsstellen, Gesundheitseinrichtungen. Geheimnisträger.

Privatpersonen

In Einzelfällen auch Eltern oder Bezugspersonen, die Sorge um ein Kind haben und fachliche Einschätzung suchen.

Definition

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Anhaltspunkte sind im Wesentlichen im Erleben und Handeln des jungen Menschen zu suchen sowie in der Wohnsituation, der Familiensituation, dem elterlichen Erziehungsverhalten, der Entwicklungsförderung, traumatisierenden Lebensereignissen sowie im sozialen Umfeld. Sie müssen altersspezifisch betrachtet werden und auf besondere Situationen (z.B. chronisch kranker oder behinderter Kinder) Rücksicht nehmen.

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Vorgehen

Sechs Schritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Strukturiertes Vorgehen schützt, sowohl das Kind als auch die involvierten Fachkräfte. So sieht der typische Ablauf aus:

01

Wahrnehmung

Beobachten und Deuten von risikobehaftetem Verhalten. Erste Eindrücke werden dokumentiert, sachlich, ohne Bewertung.

02

Entscheidung

Handeln im Notfall bei akuter Gefahr, oder normiertes Verfahren bei nicht-akuten Situationen. Erste Einschätzung des Risikoniveaus.

03

Planung

Weitere Vorgehensweisen werden durch die Fachkräfte geplant. Im interkulturellen Kontext: Sprache, Kultur, Familienstruktur werden mitgedacht.

04

ISEF einbeziehen

Die insoweit erfahrene Fachkraft wird in den Prozess einbezogen, strukturierte Beratung zur Risikoeinschätzung.

05

Beteiligung der Sorgeberechtigten

Sofern keine akute Gefahr: Einbeziehung der Sorgeberechtigten zum Abwenden eines Schadens.

06

Meldung an das Jugendamt

Wenn eine Schadensabwendung nicht möglich ist, verpflichtende Meldung an das zuständige Jugendamt nach §8a SGB VIII.

Ihre Fachkraft

Burak Inkaya, zertifizierte ISEF

Psychologe (M.Sc., FU Berlin) mit langjähriger Erfahrung in der Jugendhilfe: betreutes Einzelwohnen, Einzelfallhilfe und Hilfen zur Erziehung. Stellv. Geschäftsführer der IKPP e.V. Zertifizierte ISEF-Fachkraft nach Weinsberger-Forum-Standards (§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG).

Schwerpunkt: Beratung im interkulturellen Dialog zwischen Institution und sorgeberechtigten Personen. Mehrsprachigkeit (Deutsch, Türkisch, Englisch) als Brücke in komplexen Familiensituationen.

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Supervision buchen

Sie suchen ISEF-Beratung?

Die ISEF-Beratung biete ich als kostenpflichtige Supervision an. Einen Termin können Sie über therapie-inkaya.de buchen. Bei akutem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung informieren Sie bitte unmittelbar das zuständige Jugendamt; bei akuter Gefahr wählen Sie die 110.

Beratung für Fachkräfte

Kinderschutz Berlin, Insoweit erfahrene Fachkraft

Beratung nach § 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung. Schwerpunkt im interkulturellen Dialog zwischen Institution und sorgeberechtigten Personen. Service durch Burak Inkaya. Psychologe (M.Sc.), zertifizierte ISEF-Fachkraft.